Inflationsausgleichsgesetz bringt Steuerentlastungen

Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes wurden verschiedene Anpassungen beim Steuertarif vorgenommen, um die kalte Progression abzufangen. Insbesondere wurde der Grundfreibetrag erhöht (um 561 € auf 10.908 €) und das Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, angehoben (von 58.597 € auf 62.810 €).

Außerdem wurde nunmehr beschlossen, das Kindergeld schon zum 01.01.2023 auf 250 € je Kind zu erhöhen. Anders als bisher wird dieser Betrag schon ab dem ersten Kind gewährt.