Der Jahresabschluss stellt als Instrument der externen Rechnungslegung ein wichtiges Steuerungsinstrument des Unternehmens dar. Mit der Aufstellung, Veröffentlichung und Einreichung der Jahresabschlüsse bei Finanzamt und Banken sind eine Vielzahl an gesetzlichen Verpflichtungen verbunden die wir für Sie gerne umfassend und fristgerecht erledigen:
- Erstellen von Handelsrechtlichen und Steuerlichen Jahresabschlüssen für Unternehmen sämtlicher Rechtsformen einschließlich deren schriftliche und persönlicher Erläuterung.
- Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger
- Erstellung von e-Bilanzen und deren elektronische Übermittlung ans Finanzamt
- Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und deren elektronische Übermittlung ans Finanzamt
- Erstellen von betrieblichen Steuerklärungen aller Art und deren elektronische Übermittlung ans Finanzamt