Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert eine Verlängerung der Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuererklärung mindestens bis Ende Januar 2023.
Anderenfalls drohe nach dem BdSt ein „Wirrwarr“, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der Länder abhängen. Auch könnten Betroffene die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte nicht überprüfen. Der BdSt fordert, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt. Dies betrifft zum Beispiel angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre.
Noch gibt es jedoch auf diese (berechtigten) Forderungen keine Reaktion der Finanzverwaltung. Es bleibt zu hoffen, dass die Forderungen des BdSt hier zeitnah erhört werden.