Inflationsausgleichsgesetz in Planung!

Die Bundesregierung plant, die inflationsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen abzufedern. Gleichzeitig soll der Verwaltungsaufwand für eine Vielzahl von Bürgern verringert werden. Das Finanzministerium hat zu diesem Zweck erste Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz veröffentlicht. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Höherer Grundfreibetrag: Für 2023 ist eine Anhebung um 285 € und für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro auf dann 10.932 Euro vorgesehen
  • Kalte Progression ausgleichen: Der individuelle Steuersatz hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Ab 2023 soll der einkommensabhängige Anstieg des Steuersatzes nun leicht abgemildert werden. Als Folge soll beispielsweise der Spitzensteuersatz ab 2023 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 61.972 € statt wie bisher ab 58.597 € greifen. 2024 soll er ab 63.515 € beginnen. Für Bürger mit besonders hohem Einkommen (ab 277.836 €) sollen die Entlastungen beim Steuersatz ausdrücklich nicht greifen.
  • Unterstützung von Familien: Der Kinderfreibetrag soll schrittweise erhöht werden, bis er 2024 bei 2.994 € je Elternteil liegt (bisher 2.730 €). Auch das Kindergeld für das erste, zweit und dritte Kind soll bis 2024 schrittweise auf 233 € je Kind (bisher 219 €) angehoben werden. Erst ab dem vierten Kind soll das Kindergeld dann 250 € betragen (bisher ebenfalls 250 €).
  • Anhebung des Unterhalthöchstbetrags: Der Unterhalthöchstbetrag soll schon für 2022 rückwirkend von 9.984 € auf 10.347 € angehoben werden. So können mehr Kosten, die etwa für Berufsausbildung oder Unterhalt für eine unterhaltberechtigte Person anfallen, steuerlich geltend gemacht werden.

Das Bundesfinanzministerium hat bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens durchaus noch Änderungen an dem Gesetzesentwurf möglich sind. Die weitere Entwicklung ist hier abzuwarten. Festzuhalten bleibt aber, dass erste Schritte zum Ausgleich von inflationsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen auf den Weg gebracht wurden.