Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrags

Ob die neue Bundesregierung auch wirklich in der geplanten Konstellation aus CDU und SPD mit Friedrich Merz als Kanzler zustande kommt, steht aktuell zwar noch in den Sternen und wird voraussichtlich am 06.05.2025 entschieden werden, aber die potenziell neue Regierung hat bereits im Koalitionsvertrag die nachfolgenden Grundzüge der geplanten Steueränderungen beschlossen:

I. Unternehmenssteuern

Investitionsbooster

Nach dem „Doppel-Wumms“ und der Super-Afa (welche nie kam) der Ampel Koalition, heißt die neue geplante degressive Abschreibung für Unternehmen nun „Investitionsbooster“. Diese soll 30 % betragen und für die Jahre 2025 – 2027 für Abschreibungen auf Ausrüstungsinvestitionen gelten. Was genau die potenzielle neue Bundesregierung unter Ausrüstungs-investition verstehen wird, bleibt abzuwarten.

Absenkung der KöSt

Die Körperschaftssteuer soll nach Auslaufen des Investitionsboosters ab dem 01.01.2028 von aktuell 15 % schrittweise um 1 % p.a. auf 10 % abgesenkt werden.

Steuersenkung auch für PersG

Um auch PersG von der geplanten Steuersenkung profitieren zu lassen, sollen die Optionsmodelle des § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden. Wie ist aktuell noch nicht geklärt.

Zudem sollen gewerbliche Einkünfte von neu gegründeten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der KöSt fallen können (Optionsmodell).

  • Gewerbsteuer Mindesthebesatz
  • Der Mindesthebesatz soll von 200 auf
  • 280 % erhöht werden.
  • Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge
  • Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge eingeführt werden. Über die Höhe, Anwendungsdauer, etc. sind noch keine Details verlautbart worden.
  • Selbstveranlagung
  • Sowohl Körperschaften als auch PersG sollen auf Selbstveranlagung umgestellt werden. Details sind bislang keine bekannt.

II. Einkommensteuer

Erhöhung Entfernungspauschale

Die bislang erst ab dem 21. Km gültige erhöhte Entfernungspauschale von 0,38 € soll zukünftig (ab dem 01.01.2026) ab dem 1. Km gelten. Ob damit auch eine Anhebung der Reisekostenkilometersätze einhergeht, bleibt abzuwarten.

Steuerfreier Zusatzverdienst für Rentner

Regelaltersrentnern soll es ermöglicht werden bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Die genaue Umsetzung der Neuregelung ist aktuell noch nicht bekannt.

Neue BLNP-Höchstgrenze für E-Fahrzeuge

Die Höchstgrenze der Bruttolistenneu-preise für die Anwendung der Viertelung bei E- Fahrzeugen soll von derzeit

70.000 € auf 100.000 € angehoben werden.

Überstundenzuschläge

Überstundenzuschläge sollen komplett steuerfrei ausgezahlt werden können.

Hinweis

Dies soll nicht für den regulären Gehaltsanspruch aus den geleisteten Überstunden gelten, sondern nur für die vereinbarten Zuschläge, sofern vorhanden.

Anpassungen Einkommensteuertarif

Kleine und mittlere Einkommen sollen sukzessive entlastet werden. Dies wird vermutlich über eine Anpassung der Steuerprogression geschehen. Details sind noch keine bekannt.

Hinweis

Ob diese Anpassungen zeitnah kommen werden, darf aufgrund der aktuellen Aussagen des designierten Bundeskanzlers Friedrich Merz stark bezweifelt werden.

Anpassungen Entlastungswirkung Kindergeld und Kinderfreibeträge

Die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld soll verringert werden. Wie ist noch unklar.

Alleinerziehenden Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag soll angehoben werden. In welchem Umfang ist aktuell noch unklar.

Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale

Im Gegensatz zu vielen anderen Vorhaben stehen bei den beiden Pauschalen die Anhebungshöhen bereits fest. Die Übungsleiterpauschale wird von 3.000 € um 300 € auf 3.300 € angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 € auf 960 € angehoben werden.

Solidaritätszuschlag

Nach der Bestätigung durch das BVerfG (siehe auch Punkt 3) ist sich nunmehr auch die künftige Regierung einig. Der Soli soll in seiner aktuellen Form bestehen bleiben.

Neue Arbeitstagespauschale

Eine Pauschale, in der alle Werbungskosten des Arbeitnehmers zusammengefasst werden, soll geprüft werden. Ziel ist die Verwaltungs-vereinfachung. Wie die Umsetzung aussehen soll und ob im Gegenzug der bisherige Werbungskostenpauschbetrag entfällt, ist offen.

Frühstartrente“

Für jedes Kind sollen pro Monat vom 6. bis zum 18 Lebensjahr ein Betrag von 10 € in ein Altersvorsorgedepot eingezahlt werden (= 1.440 € gesamt). Anschließend kann das Depot privat weiter bespart werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.  Ob und wie das Vorhaben konkret umgesetzt werden soll, ist aktuell noch offen.

Prämien zur Arbeitszeitausweitung

Um einen Anreiz zu schaffen wieder mehr Vollzeit, statt Teilzeit zu arbeiten, soll eine Steuervergünstigung für Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit auf Vollzeit eingeführt werden. Wie diese ausgestaltet werden wird, ist aktuell noch offen.

III. Umsatzsteuer

Senkung Steuersatz in der Gastronomie

Ab dem 01.01.2026 soll der USt-Satz in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt werden.

Einfuhrumsatzsteuer Modellwechsel

Bei der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden. Details zur geplanten Umsetzung sind bislang keine bekannt.

IV. Gemeinnützigkeit

Erhöhung Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Die Freigrenze soll von 45.000 € um 5.000€ auf 50.000 € erhöht werden.

Katalog der gemeinnützigen Zwecke

Dieser soll modernisiert und dass Gemein-nützigkeitsrecht vereinfacht werden.

Zeitnahe Mittelverwendung

Bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 € jährlichen Einnahmen sollen gemeinnützige Organisationen vom Erfordernis der zeitnahen Mittelverwendung befreit werden.

V. Sonstige Steuern / weitere Vorhaben

Luftverkehrssteuer

Die von der Ampel beschlossene Erhöhung soll rückgängig gemacht werden.

Stromsteuer

Die Stromsteuer soll auf den europäischen Mindestsatz abgesenkt werden. Dies soll den Strompreis um 5 Cent je kWh absenken. Die Umsetzung soll so schnell wie möglich geschehen. Ein konkretes Datum gibt es noch nicht.

Forschungszulage

Der Fördersatz und auch die BMG sollen deutlich angehoben werden. In welchem Umfang steht bislang noch nicht fest.

Finanztransaktionssteuer

Die schon seit Jahren immer wieder im Gespräch befindliche Finanztrans-aktionssteuer soll auf europäischer Ebene unterstützt werden. Ob der neuen Regierung bei dem Thema mehr Erfolg beschieden sein wird, bleibt abzuwarten.

Globale Mindeststeuer

Gleiches wie für die Finanztrans-aktionssteuer gilt für die Globale Mindeststeuer.

Kassen

Die Bonpflicht soll wieder abgeschafft werden.

Es soll eine Pflicht für Registrierkassen für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 100.000 € zum 01.01.2027 eingeführt werden.

KFZ-Steuer für E-Fahrzeuge

Die Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden.

Energetische Sanierung geerbter Immobilien

Die Sanierung auch ererbter Immobilien soll zukünftig steuerlich absetzbar sein. In welchem Umfang und ab wann ist aktuell nicht abzusehen.

Hinweis

Alle geplanten Änderungen stehen gemäß Koalitionsvertrag unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, d.h. selbst wenn die Bundesregierung in der geplanten Konstellation ihre Ämter antritt, ist weiterhin fraglich, ob und wenn ja welche Maßnahmen in welchem Umfang umgesetzt werden.