Wachstumschancengesetz

Ende letzten Jahres hatte der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag verabschiedeten Wachstumschancengesetz verweigert und die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen (siehe unsere Mandanteninfo zum Jahreswechsel).

Der Vermittlungsausschuss hat sich nun am 21.02.2024 auf eine Kompromisslösung geeinigt, das Ergebnis ist jedoch ohne die Stimmen der Mitglieder der CDU/CSU zustandegekommen. Es ist daher aktuell unsicher, ob nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März dem Kompromiss zustimmen wird.

Das Volumen der steuerlichen Erleichterungen von ca. 7 Mrd. EUR wurde auf 3,2 Mrd. EUR reduziert. Dies wurde erreicht, indem zahlreiche Maßnahmen aus dem Entwurf gestrichen wurden. Dies betrifft insbesondere die Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie, aber z.B. auch die Anhebung derGrenze für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter von aktuell 800 EUR auf 1.000 EUR oder die Einführung einer Freigrenze für Mieteinnahmen von 1.000 EUR pro Jahr.

Das Vermittlungsergebnis enthält jedoch weiterhin eine Vielzahl von steuerlich entlastenden Maßnahmen, wie z.B. die

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) oder die
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Ob diese Regelungen nun kommen, hängt von der Zustimmung des Bundesrates ab. Den Weg durch den Bundestag hat der geänderte Gesetzentwurf am 23. Februar bereits genommen

Wir halten Sie in unserer nächsten Mandanteninformation auf dem Laufenden.