Sachbezugswerte 2024

Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2024 an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die Sozialversicherungs-entgeltverordnung wurde entsprechend wie folgt geändert:

Art des SachbezugsSachbezugs-wert 2023Sachbezugs-wert 2024
Verpflegung insgesamt288 €313 €
Frühstück  60 €65 €
Mittagessen  114 €124 €
Abendessen  114 €124 €
Unterkunft265 €278 €
freie Wohnung pro m2 normale Ausstattung4,66 €4,89 €
freie Wohnung pro m2 einfache Ausstattung3,81 €4,00 €

Die täglichen Sachbezugswerte berechnen sich mit 1/30 aus den monatlichen Sachbezugswerten. Dies führt bei den Sachbezügen für Verpflegung zu folgender Änderung:

Art des SachbezugsSachbezugs-wert 2023Sachbezugs-wert 2024
Verpflegung insgesamt9,60 €10,43 €
Frühstück2,00 €2,17 €
Mittagessen3,80 €4,13 €
Abendessen3,80 €4,13 €

Beachten Sie: Die geänderte Sachbezugsverordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft, so dass die neuen Sachbezugswerte bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat 2024 angesetzt werden müssen.