Die Steuerpläne der Ampel-Koalition

Deutschland hat bekanntlich eine neue Bundesregierung. Über die grundlegenden politischen Pläne und Absichten für die Legislaturperiode haben sich die Parteien der „Ampel-Koalition“ im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 verständigt. Steuerpolitisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Die Vermögenssteuer ist wohl vom Tisch.
  • Steuererhöhungen wurden nicht angekündigt (aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen).
  • Die Schuldenbremse soll ab 2023 wieder eingehalten werden.
  • Einführung einer Superabschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz und der Digitalisierung dienen (Investitionsprämie) – begrenzt auf die Jahre 2022 und 2023
  • Die Thesaurierungsbegünstigung und das erst neu geschaffene Optionsmodell für Personengesellschaften kommen auf den Prüfstand, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre
  • Stärkere Ausrichtung des „Dienstwagen-Privilegs“ auf rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
  • Steuerliche Angleichung von Diesel und Benzin, sowie Überprüfung der Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer
  • Anhebung der linearen Abschreibung von 2% auf 3% für den Neubau von Wohnungen
  • Steuerliche Förderung für neue „Wohngemeinnützigkeit
  • Mehr Flexibilität bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer, um den Erwerb selbst genutzten Wohnraums zu fördern
  • Vermeidung einer zukünftigen Doppelbesteuerung der Renten
  • Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 € (bisher 801 €).
  • Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
  • Ausdehnung der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen auf rein nationale Sachverhalte. Dies jedoch nur für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. €.
  • Schaffung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen (E-Invoicing)
  • Organisatorische und personelle Verstärkung der Bundesfinanzbehörden
  • Modernisierung und Beschleunigung von Betriebsprüfungen
  • Weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens

Außerdem ist geplant, den Mindestlohn auf 12 € anzuheben und die Minijob-Grenze auf monatlich 520 € (bisher 450 €) zu erhöhen.