Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus verlängert!

Die Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus umfassen die Monate Juli – Dezember 2021. Die Antragsfrist für diese Wirtschaftshilfen sollte am 31.12.2021 enden.

Durch das BMWi wurde die Antragsfrist für diese Wirtschaftshilfen auf den 31. März 2022 verlängert.

Zudem wurde die Frist für die Schlussabrechnung bzw. Endabrechnung verlängert. Die Frist für das Einreichen der Schlussabrechnung bzw. der Endabrechnung über prüfende Dritte ist aktuell der 31.12.2022.