Deutschland hat bekanntlich eine neue Bundesregierung. Über die grundlegenden politischen Pläne und Absichten für die Legislaturperiode haben sich die Parteien der „Ampel-Koalition“ im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 verständigt. Steuerpolitisch ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:
- Die Vermögenssteuer ist wohl vom Tisch.
 - Steuererhöhungen wurden nicht angekündigt (aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen).
 - Die Schuldenbremse soll ab 2023 wieder eingehalten werden.
 - Einführung einer Superabschreibung für Wirtschaftsgüter, die dem Klimaschutz und der Digitalisierung dienen (Investitionsprämie) – begrenzt auf die Jahre 2022 und 2023
 - Die Thesaurierungsbegünstigung und das erst neu geschaffene Optionsmodell für Personengesellschaften kommen auf den Prüfstand, inwiefern praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind.
 - Verlängerung der Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022
 - Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahre
 - Stärkere Ausrichtung des „Dienstwagen-Privilegs“ auf rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
 - Steuerliche Angleichung von Diesel und Benzin, sowie Überprüfung der Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer
 - Anhebung der linearen Abschreibung von 2% auf 3% für den Neubau von Wohnungen
 - Steuerliche Förderung für neue „Wohngemeinnützigkeit“
 - Mehr Flexibilität bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer, um den Erwerb selbst genutzten Wohnraums zu fördern
 - Vermeidung einer zukünftigen Doppelbesteuerung der Renten
 - Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 1.000 € (bisher 801 €).
 - Einführung einer globalen Mindestbesteuerung
 - Ausdehnung der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen auf rein nationale Sachverhalte. Dies jedoch nur für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. €.
 - Schaffung eines bundeseinheitlichen elektronischen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen (E-Invoicing)
 - Organisatorische und personelle Verstärkung der Bundesfinanzbehörden
 - Modernisierung und Beschleunigung von Betriebsprüfungen
 - Weitere Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
 
Außerdem ist geplant, den Mindestlohn auf 12 € anzuheben und die Minijob-Grenze auf monatlich 520 € (bisher 450 €) zu erhöhen.