Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten am 29.2.2020 zugrunde gelegt.

Die Umrechnung der Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalente hat die Basis 40 Arbeitsstunden pro Woche. Es gelten folgende Faktoren:

Dauer/Art der BeschäftigungFaktor
Beschäftigte über 30 Stunden1,00
Beschäftigte bis 30 Stunden0,75
Beschäftigte bis 20 Stunden0,50
Beschäftigte auf 450 Euro-Basis0,30
Auszubildende1,00

Ferner gilt:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer sind als Beschäftigter zu zählen, wenn sie sozial-versicherungsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft wird.
  • Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.
  • Ehrenamtliche werden nicht berücksichtigt.
  • Auszubildende können, müssen jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Inhaber/in ist kein/e Beschäftigte/r.

Beispiel:

C.C. hat in seinem Unternehmen neben sich als Betriebsinhaber, 6 Beschäftigte mit je 40 Stunden, 2 Beschäftigte mit je 24 Stunden, 2 Beschäftigte mit je 18 Stunden, 2 Beschäftigte auf 450 Euro-Basis und 2 Auszubildende.

Lösung

Dauer/Art der BeschäftigungFaktorZahl
6 Beschäftigte über 30 Stunden16
2 Beschäftigte bis 30 Stunden0,751,5
2 Beschäftigte bis 20 Stunden0,51,0
2 Beschäftigte auf 450 Euro0,30,6
2 Auszubildende12,0
Summe mit Azubis 11,1
Summe ohne Azubis 9,1

In der Summe hat das Unternehmen 11,1 Beschäftigte. Hier empfiehlt es sich, die Auszu-bildenden mit einzurechnen, da das Unternehmen dann mit mehr als 10 Beschäftigten einen Maximalbetrag i. H. v. 150.000 € erhalten kann. Ohne die Einbeziehung der Auszubildenden wären es hingegen nur 15.000 €.