BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatung

Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können seit Anfang April 2020 einen Zuschuss i.H.v. maximal 4.000 € für bestimmte Unternehmensberatungsleistungen ohne Eigenanteil beantragen. Die bestehende Rahmenrichtlinie zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde diesbezüglich geändert und das Programm ausgeweitet. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dessen Webseite können weitere Informationen entnommen werden (www.bafa.de).