KfW-Schnellkredit

Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten hat die Bundesregierung (neben den schon bestehenden Kreditprogrammen) eine weitere Liquiditätshilfe in Form des KfW-Schnellkredits geschaffen. Der Kredit hat folgende Eckpunkte:

  • Das Kreditvolumen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019. Es ist jedoch bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten auf maximal 500.000 € gedeckelt. Bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten gilt eine Obergrenze von 800.000 €.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch werden bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn gewährt, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Weitere Voraussetzung für die Kreditgewährung ist aber, dass das Unternehmen mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen ist und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat (sofern es erst für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).

Weitere Details zu zweckgebundenen Verwendung, den geltenden Zinssätzen, der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung usw. können der Webseite der KfW entnommen werden (www.kfw.de).