Geschenke: Betriebsausgabenabzug
Erhält ein Geschäftspartner (oder eine andere Person, die nicht Arbeitnehmer ist) aus betrieblichen Gründen ein Geschenk, so gelten steuerliche Sonderregelungen. Die Aufwendungen für ein solches Geschenk können nur geltend gemacht werden, wenn die Summe der Aufwendungen aller Geschenke an die betroffene Person im Wirtschaftsjahr 35 € nicht übersteigt.
Daneben ist der Name des Empfängers zu dokumentieren und die Aufwendungen müssen in der Buchhaltung auf einem gesonderten Konto erfasst werden. Unterbleibt dies, scheidet auch bei Geschenken bis 35 € der Betriebsausgabenabzug aus.
Geschenke: Versteuerung beim Empfänger
Beim Empfänger des Geschenks, stellt das Geschenk eine steuerpflichtige Einnahme dar, wenn er es im Rahmen einer Einkunftsart erhält. Er muss es daher in seiner Steuererklärung angeben.
Alternativ kann auch der Schenker die Steuer für den Beschenkten in pauschaler Höhe übernehmen. Besonderheit: Die Kosten für das Geschenk übersteigen die Grenze von 10 € nicht. Dann gilt dieses als Streuwerbeartikel und eine Pauschalversteuerung braucht nicht vorgenommen werden.
Vorsicht
Aus der 10 €-Grenze bei der Pauschalversteuerung wird häufig geschlossen, dass auch beim Betriebsausgabenabzug Geschenke bis 10 € gar keine Geschenke, sondern Streuwerbeartikel seien. Dem ist jedoch nicht so, wie die Finanzverwaltung kürzlich klarstellte.
Für die Frage des Betriebsausgabenabzugs ist im Einzelfall – und unabhängig von einer Betragsgrenze – zu prüfen, ob es sich bei dem zugewandten Gegenstand um ein Geschenk oder um Werbeaufwand handelt.
Soweit die Zuwendung individualisiert und/oder an einen bestimmten Empfängerkreis verteilt wird, handelt es sich um ein Geschenk. Die 10 €-Grenze spielt hier keine Rolle. Also fallen sämtliche Geschenke (auch < 10 €) unter die besonderen Aufzeichnungspflichten für Geschenke.
Nur wenn die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sind und somit kein Geschenk vorliegt, z.B. bei Ausstellungen oder Messen, wo eine Verteilung an eine Vielzahl von unbekannten Empfängern erfolgt, kann regelmäßig von Werbeaufwand ausgegangen werden.