Mindestlohn 2019

Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Da die letzte Festlegung zum 01.01.2017 stattfand, erfolgt nunmehr eine erneute Änderung zum 01.01.2019. Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung wird der Mindestlohn in zwei Schritten erhöht.

Demnach beträgt der Mindestlohn 9,19 € ab dem 01.01.2019 und erhöht sich ab dem 01.01.2020 auf 9,35 €. Das bedeutet im Vergleich zu 2018 eine Steigerung um insgesamt 5,8 %.

Auch für das Jahr 2019 bleiben aber bestimmte Personengruppen vom Anwendungsbereich des Mindestlohns weiterhin ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich z.B. um

  • Ehrenamtlich tätige Personen
  • Auszubildende
  • Jugendliche unter 18 Jahre, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
  • Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate bei Aufnahme einer Tätigkeit
  • Praktikanten bei schulisch- oder hochschulisch erforderlichen Praktika (bzw. bei freiwilligen Orientierungs-Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten)

Vorsicht bei Mini-Jobbern!

Mini-Jobber, die zum Mindestlohn geringfügig beschäftigt sind („450 €-Job“) stehen ihren Arbeitgebern somit ab dem Jahr 2019 jeden Monat ca. zwei Stunden weniger zur Verfügung. Nehmen Sie daher den Jahreswechsel zum Anlass, die monatliche Arbeitszeit bei solchen
450 €-Beschäftigten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls kann es durch die Anhebung des Mindestlohns dazu kommen, dass die Beschäftigung in die sozialversicherungspflichtige Gleitzone rutscht.

Änderungen bei einigen Branchen-Mindestlöhnen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zum 01.01.2019 auch einige Branchen-Mindestlöhne erhöht. Dies betrifft z.B.:

  • Dachdeckerhandwerk: 13,20 € (bisher: 12,90 €)
  • Elektrohandwerk (Montage): 11,40 € (bisher: 10,95 €)
  • Pflegebranche: 11,05 € (West incl. Berlin) und 10,55 € (Ost) – (bisher West incl. Berlin: 10,55 €; bisher Ost: 10,05 €)

Im Laufe des Jahres 2019 werden die Mindestlöhne außerdem bei weiteren Branchen erhöht. Hierunter fallen beispielsweise das Bauhauptgewerbe (März 2019) und das Maler- und Lackiererhandwerk (Mai 2019).

Verstärkte Überwachung

Die Bundesregierung hat im Oktober 2018 angekündigt, bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (insb. Zoll) noch in dieser Legislaturperiode 7.500 zusätzliche Stellen zu schaffen. Damit soll die konsequente Umsetzung des Mindestlohns in Deutschland sichergestellt werden.