Sozialversicherungsrechengrößen 2019

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2019 beschlossen. Demnach gelten für 2019 folgende Werte:

Werte in € West Ost
Beitrags-bemes-sungsgrenze Monat Jahr Monat Jahr
Allgemeine Rentenver-sicherung 6.700 80.400 6.150 73.800
Knapp-schaftliche Rentenver-sicherung 8.200 98.400 7.600 91.200
Arbeitslo-senversi-cherung 6.700 80.400 6.150 73.800
Kranken- und Pflegever-sicherung 4.538 54.450 4.538 54.450

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 5.062,50 € monatlich bzw. 60.750€ jährlich festgelegt.

Daneben wurde auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf monatlich 3.155 € (West) bzw. 2.870 € (Ost) und somit jährlich auf 37.380 € (West) bzw. 34.440 € (Ost) erhöht. Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten die „West-Werte“ bundeseinheitlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung beträgt nach der o.g. Neuregelung 38.901 €.