Bisher konnten Kindergeldanträge vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Mit einem bis zum 31.12.2017 gestellten Antrag konnte als noch die nachträgliche Auszahlung des Kindergeldes bis einschließlich Januar 2013 erreicht werden.
Die Rechtslage hat sich zum 01.01.2018 jedoch gravierend geändert. Zur Vermeidung von Missbrauchsfällen ist es seither nur noch möglich Kindergeld rückwirkend für die letzten sechs Monate seit Antragstellung ausbezahlt zu bekommen. Mit einem im April 2018 gestellten Antrag auf Kindergeld kann also nur noch die Auszahlung des Kindergeldes bis einschließlich Oktober 2017 erreicht werden. Dass der Anspruch auf Kindergeld vielleicht bereits auch im September 2017 bestanden hat, ist unerheblich.
Es ist also ratsam, die Antragstellung nicht unnötig hinauszuzögern. Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern. Volljährige Kinder können auch selbst den Antrag stellen. Der Antrag ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Familienkasse zu stellen.