Entlastungsprämie

Ein neuer Krieg im Iran und damit verbunden eine neue Energiekrise, diesmal ausgelöst durch die Sperrung der Straße von Hormus, rufen doch geradezu nach demselben Schema, mit welchem bereits den vorangegangenen Krisen „getrotzt“ wurde bzw. wodurch diese zumindest abgemildert werden sollten. Nach dem Corona- und Pflegebonus, sowie der Inflationsausgleichsprämie soll es nach dem Willen der Bundesregierung erneut eine Entlastungsprämie geben, welche dieses Mal auch exakt genauso heißen wird.

Nachdem am 24.04.2026 der Bundestag den Weg für die Entlastungsprämie geebnet hat, fehlt nur noch die erwartete Zustimmung des Bundesrates, sodass diese voraussichtlich ab dem 30.06.2026 gewährt werden kann.

Der Zeitraum, in welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, soll 1 Jahr umfassen und endet somit gemäß Gesetzesentwurf am 30.06.2027.

Den vorherigen Prämien ähnlich wird auch die neue Entlastungsprämie unter dem sog. „Zusätzlichkeitserfordernis“ stehen, d.h. eine Gehaltsumwandlung bzw. ein Lohnformenwechsel wären somit wiederum ausgeschlossen und die Arbeitgeber müssen „frisches Geld“ in die Hand nehmen, um die Prämie auszuzahlen.

Ebenfalls wie zuvor kann die neue Entlastungsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden und auch eine Auszahlung in Teilbeträgen scheint möglich zu sein. Ebenso muss nicht der komplette Betrag ausgeschöpft werden, da es im Gesetzestext und in den bereits veröffentlichten FAQs heißt, dass „bis zu“ 1.000 € gewährt werden dürfen, sodass jedweder Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € gewählt werden kann. Weiterhin sind auch dieses Mal die Arbeitgeber nicht verpflichtet die Entlastungsprämie ganz oder teilweise zu gewähren, sodass nicht alle Arbeitnehmer von der Regelung profitieren werden. Dies haben in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage auch bereits diverse Verbände, Arbeitgeber und die gesamte Opposition im Bundestag bemängelt, sodass davon auszugehen ist, dass nach der Entlastungsprämie noch weitere Maßnahmen jenseits der ebenfalls geplanten temporären Senkung der Energiesteuer um 0,17 € kommen werden.