Änderungen Einkommensteuer

Steuerbefreiung für Prämien bei Olympischen und Paralympischen Spielen

Eine für die deutschen Sportlerinnen und Sportler sehr erfreuliche Botschaft zur Weihnachtszeit. Die Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe sollen steuerfrei gestellt werden.

Kostendeckel für die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland

Nachdem der BFH die Angemessenheitsprüfung der Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland anhand der altbekannten 60 m² Grenze „gekippt“ hatte, musste die Finanzverwaltung eine neue Grenze einführen.

Dies geschieht nun über eine Gesetzesänderung und die Einführung einer neuen Höchstgrenze von 2.000 € mtl.

Der Höchstbetrag für die Wohnung im Ausland gilt nicht, wenn eine Dienst- oder Werkswohnung verpflichtend und zweckgebunden genutzt werden muss oder deren Kosten für Zwecke des Mietzuschusses nach Bundesbesoldungsgesetz als notwendig anerkannt worden sind.

Anhebung der Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale soll nunmehr bereits ab dem 1. Entfernungskilometer auf 0,38 € erhöht werden.

Dies gilt ebenfalls für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

Wichtig

Die Höhe der pauschalen Kilometersätze bei den Reisekosten verbleibt hingegen unverändert bei 0,30 € je km.

Gewerkschaftsbeiträge neben dem Werbungskostenpauschbetrag

Als einzige Werbungskosten sollen Gewerkschaftsbeiträge zukünftig neben dem Werbungskostenpauschbetrag gewährt werden, d.h. diese mindern den Werbungskostenpauschbetrag zukünftig nicht mehr bzw. werden nicht mehr mit diesem verrechnet, sofern die übrigen Werbungskosten zu einer Überschreitung nicht ausreichend sind.

Verdopplung bei den Parteispenden

Aus Gründen der Inflationsbereinigung sollen die Höchstbeträge für Parteispenden jeweils verdoppelt werden, d.h. im Rahmen der Steuerermäßigung sollen zukünftig anstelle von 825 € bzw. 1.650 € bis zu 1.650 € bzw. 3.300 € und im Rahmen des Sonderausgabenabzugs anstelle von 1.650 € bzw. 3.300€ nunmehr bis zu 3.300 € bzw. 6.600 € berücksichtigungsfähig sein.

Pauschalierung bei Betriebsveranstaltungen

Die vorgesehenen Änderungen bei der Pauschalierung von Betriebsveranstaltungen beruhen auf unliebsamer BFH-Rechtsprechung, welche nun durch eine Gesetzesänderungen wieder „eingefangen“ werden soll.

Das Tatbestandsmerkmal des „Offenstehens der Veranstaltung für alle“ wird nun ergänzt, sodass die Verwaltungsauffassung künftig wieder gelten wird.

Hinweis

Die Pauschalbesteuerung von „Führungskräfteveranstaltungen“ und Ähnlichem wird demnach nicht mehr mit 25 % Steuersatz und sv-frei möglich sein, sondern wieder nur mit 30 % Steuersatz und sv-pflichtig.

Entfristung der Mobilitätsprämie

Die bislang bis 2026 befristete Mobilitätsprämie soll nunmehr entfristet werden.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Der Verweis auf die De-minimis-Verordnung soll aktualisiert werden, was der Umsetzung der Vorgaben der neu gefassten De-minimis-Verordnung dienen soll.

Anhebung der Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale soll von aktuell noch 3.000 € auf 3.300 € angehoben werden.

Anhebung der Ehrenamtspauschale

Ebenso soll die Ehrenamtspauschale von derzeit 840 € auf 960 € angehoben werden.

Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Land und Forstwirtschaftliche Einkünfte

Die bisherige Regelung enthält Tatbestände, welche die Tarifermäßigung ausschließen. Ein Ausschlussgrund ist dabei der Verlustrücktrag aus einem Veranlagungszeitraum des zweiten Betrachtungszeitraums in einen Veranlagungszeitraum des ersten Betrachtungszeitraums. Die bisherige Fassung berücksichtigt nicht die Fallkonstellation, in der ein Verlust des ersten Veranlagungszeitraums des zweiten Betrachtungszeitraums in den vorletzten Veranlagungszeitraum des ersten Betrachtungszeitraums zurückgetragen wird. Dies soll nun angepasst werden.