Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 wird die bisherige Riester-Förderung durch ein neues Fördermodell für die private Altersvorsorge ersetzt. Die private Vorsorge soll dadurch flexibler und auch renditestärker werden.
Die staatliche Förderung wird vereinfacht und stärker an den tatsächlich geleisteten Eigenbeiträgen ausgerichtet. Die Grundzulage erhöht sich auf bis zu 540 Euro jährlich. Daneben bleibt die steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug erhalten. Familien profitieren weiterhin von zusätzlichen Kinderzulagen i.H.v. 300 Euro jährlich je kindergeldberechtigtem Kind.
Von besonderer Bedeutung ist die Ausweitung des begünstigten Personenkreises. Künftig können auch viele selbstständig Erwerbstätige (z.B. Gewerbebetreibende, Ärzte, Rechtsanwälte) geförderte Altersvorsorgeverträge abschließen. Damit erhalten viele bisher nicht förderberechtigte Mandanten erstmals Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge.
Neu ist auch das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dadurch soll eine kapitalmarktorientierte Anlage ohne Beitragsgarantie ermöglicht werden. Höhere Renditechancen (bei gleichzeitig auch höherem Risiko) sind die Folge. Als Reaktion auf die Kritik an teilweise sehr hohen Kosten für bisherige Altersvorsorgeprodukte, soll für das neue Standard-Altersvorsorgedepot nun eine gesetzliche Kostenobergrenze i.H.v. 1% p.a. gelten.
Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen (Bestandsschutz). Für Neuverträge gelten ab 2027 die neuen Regelungen. Die Besteuerung der späteren Rentenbezüge wird nicht reformiert. Hier bleibt es bei der grundsätzlichen vollen Besteuerung im Alter.
Hinweis: Insbesondere junge Menschen, Familien mit Kindern und Selbstständige sollten frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel bzw. Einstieg in die neue geförderte Altersvorsorge steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist.