Änderungen Umsatzsteuer

Senkung des Steuersatzes in der Gastronomie

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden.

Hinweis für betroffene Gastronomen:

Hier sind rechtzeitig entsprechende Umstellungen bei den elektronischen Registrierkassen erforderlich.

Anhebung der Durchschnittssatzgrenze

Die Umsatzgrenze für die Inanspruchnahme des Durchschnittssteuersatzes von 7 % für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) soll parallel zur Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (siehe unten) auf 50.000 € erhöht werden.