Hinweis auf steuerliche Freibeträge

Ab dem Jahr 2024 greifen weitere Entlastungen für alle Einkommensteuerpflichtigen Personen:

  • Es erfolgt eine weitere Anpassung des Einkommensteuertarifs einschließlich einer Anhebung des Grundfreibetrags auf 11.604 €;
  • Kinderfreibetrags werden ab 2024 auf 4.656 € bzw. 9.312 € angehoben;
  • die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wird ebenfalls auf 18.130 € angehoben.