Zum 01. Mai 2023 wurde das sog. „Deutschlandticket“ bzw. „49 €-Ticket“ eingeführt. Es handelt sich dabei um ein Monatsticket zum Preis von 49 €, das zur Nutzung aller Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland berechtigt.
Das Deutschlandticket ist auch als Jobticket verfügbar. Gewährt der Arbeitgeber nämlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn das Deutschlandticket oder bezuschusst er dieses, so gilt:
- Das Deutschlandticket ist beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Allerdings ist im Gegenzug die Entfernungspauschale entsprechend zu kürzen.
- Es wird ein Preisnachlass auf das Deutschlandticket i.H.v. 5% gewährt.
Voraussetzung für die Jobticket-Variante ist aber, dass der Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
Ob der Arbeitnehmer das Deutschlandticket für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, ist für die Steuerbefreiung unerheblich. Sie wird auch im Falle einer ausschließlichen Privatnutzung gewährt. Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge i.H.v. 50 EUR wird durch das Deutschlandticket nicht tangiert.
Hinweis: Deutschlandticket und Minijob
Finanzieren Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, ist dieses bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes im Minijob nicht zu berücksichtigen. Verdient eine Minijobberin zum Beispiel 520 Euro im Monat, kann sie zusätzlich noch das Deutschland-Ticket erhalten, ohne dass sich für den Minijob etwas ändert.
Bei der Berechnung der Beiträge haben Arbeitgeber den Wert des Zuschusses oder des Tickets also nicht zu berücksichtigen. Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Auch Umlage U1, U2 oder die Insolvenzgeldumlage sind hierauf nicht zu entrichten. Darauf weist die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage hin.