Weitere Änderungen durch das JStG 2022

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird (nochmals) von bisher 1.200 € auf 1.230 € erhöht.
  • Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 € auf 1.000 € erhöht (bei Ehegatten von 1.602 € auf 2.000 €).
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde um 252 € angehoben (2023 = 4.260 €).
  • Der ab 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wurde auf 2023 vorgezogen. Damit erhöhen sich die abzugsfähigen Aufwendungen
    • in 2023 um 4 % und
    • in 2024 um 2 %.
  • Der Ausbildungsfreibetrag: wurde ab 2023 von 924 € auf 1.200 € angehoben.