Wiederaufleben der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau!

Die Möglichkeit Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau in Anspruch zu nehmen, ist derzeit auf Fälle begrenzt, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.2022 gestellt wurde.

Durch das JStG 2022 wurde die Sonderabschreibung praktisch wieder revitalisiert. Diese kann zukünftig unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:

  • der Bauantrag wird zwischen 2023 und 2026 gestellt wird,
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 4.800 € je Quadratmeter nicht übersteigen und
  • die Förderung beschränkt sich auf Beschränkung auf bestimmte effiziente Gebäude („Effizienzhaus 40“)

Hinweis: Wie bisher ist die Anschaffung einer solchen Wohnung dann begünstigt, wenn der Erwerber das Gebäude oder die neue Wohnung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung rechtswirksam erwirbt.