Kinderbonus

Der Gesetzgeber hat einen Kinderbonus i.H.v. 100 € je Kind beschlossen. Dieser wird zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt. Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Auch für Kinder, für die im Juli 2022 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird ein Kinderbonus gewährt. Voraussetzung ist, dass für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht (z.B. bei Geburten nach Juli 2022).

Der Kinderbonus wird bei der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zusammen mit dem Kindergeld berücksichtigt. Wirken sich die regulären steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger aus – was mit steigendem Einkommen zunehmend der Fall ist – wird der Kinderbonus dadurch faktisch wieder abgeschmolzen.