Sachbezugswerte 2022

Der Gesetzgeber hat die Sachbezugswerte ab dem 01.01.2022 an den Verbraucherpreisindex angepasst. Dieser stieg im Bereich Beherbergungs- und Gaststättenleistungen um 2,8 %, während der Wert für Unterkunft bzw. Mieten um 1,7 % gestiegen ist.

Art des SachbezugsSachbezugs-wert 2021Sachbezugs-wert 2022
Verpflegung insgesamt263 €270 €
Frühstück  55 €56 €
Mittagessen  104 €107 €
Abendessen  104 €107 €
Unterkunft237 €241 €
freie Wohnung pro m2 normale Ausstattung4,16 €4,23 €
freie Wohnung pro m2 einfache Ausstattung3,40 €3,46 €

Die täglichen Sachbezugswerte berechnen sich mit 1/30 aus den monatlichen Sachbezugswerten. Dies führt bei den Sachbezügen für Verpflegung zu folgender Änderung:

Art des SachbezugsSachbezugs-wert 2021Sachbezugs-wert 2022
Verpflegung insgesamt8,77 €9,00 €
Frühstück1,83 €1,87 €
Mittagessen3,47 €3,57 €
Abendessen3,47 €3,57 €

Beachten Sie: Die geänderte Sachbezugsverordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft, so dass die neuen Sachbezugswerte bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat 2022 angesetzt werden müssen.