Erhöhung der bisherigen 44 €-Sachbezugsgrenze

Zum 01.01.2022 steigt die Sachbezugsgrenze auf 50 €. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern dann monatlich Sachbezüge in diese Höhe steuerfrei zuwenden (z.B. in Form von bestimmten Gutscheinen). Bisher galt hier eine Grenze i. H. v. 44 €.