Mit dem Optionsmodell erhalten Personenhandelsgesellschaften – z.B. eine GmbH & Co. KG oder OHG – sowie Partnerschaftsgesellschaften ab dem VZ 2022 auf Antrag die Möglichkeit, sich steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen.
Achtung: Der Antrag muss mindestens 1 Monat im Voraus und zum Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden. Für Gesellschaften mit einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr kann diese Option daher für das Jahr 2022 nicht mehr erklärt werden.
Zivilrechtlich bleibt die Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft aber unverändert bestehen. Es handelt sich also um eine Fiktion für rein steuerliche Zwecke. Sie ermöglicht Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, von den Vorteilen der Körperschaftsbesteuerung zu profitieren (insbesondere niedrigere Besteuerung), ohne eine zivilrechtliche Umwandlung vornehmen zu müssen.
Hinweis: Die Regelungen sind jedoch sehr komplex und weisen eine Reihe steuerliche Fallstricke auf – die Option muss daher wohl überlegt sein! Gerne beraten wir Sie über die Vor- und Nachteile der Option im konkreten Einzelfall.