Hochwasser / Umsatzsteuer | Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert (BMF)

Die Unwetterereignisse im Juli 2021 haben in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen teilweise beträchtliche Schäden verursacht. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses hat die Finanzverwaltung mit steuerlichen Maßnahmen bereits am 23.07.2021 mit den sog. „Katastrophenerlassen“ reagiert. Die umsatzsteuerlichen Begünstigungen waren überwiegend bis 31.10.2021 begrenzt und betrafen folgende Bereiche:

  1. Überlassung von Wohnraum
  2. Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
  3. Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung)
  4. Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
  5. Sachspenden

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium die o.g. Maßnahmen aus den Punkten 2, 3 und 5 vor Kurzem nunmehr bis 31.12.2021 verlängert.