Die Unwetterereignisse im Juli 2021 haben in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen teilweise beträchtliche Schäden verursacht. Zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses hat die Finanzverwaltung mit steuerlichen Maßnahmen bereits am 23.07.2021 mit den sog. „Katastrophenerlassen“ reagiert. Die umsatzsteuerlichen Begünstigungen waren überwiegend bis 31.10.2021 begrenzt und betrafen folgende Bereiche:
- Überlassung von Wohnraum
- Unentgeltliche Verwendung von dem Unternehmen zugeordneten Gegenständen (Investitionsgütern) zur Suche und Rettung von Flutopfern, Beseitigung der Flutschäden
- Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung (z.B. Personalgestellung)
- Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021
- Sachspenden
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium die o.g. Maßnahmen aus den Punkten 2, 3 und 5 vor Kurzem nunmehr bis 31.12.2021 verlängert.