Arbeitgeber und Arbeitnehmer finden in den sog. Geringfügigkeits-Richtlinien wichtige Informationen zu den Minijobs. Am 26.07.2021 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung eine neue Version der Richtlinien veröffentlicht. U. a. sind bei folgenden Punkten Änderungen erfolgt:
- Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
- Befreiung von der Rentenversicherungs-pflicht bei Unterbrechung des Minijobs wegen des ersatzweisen Bezugs einer anderen Leistung
- Anwendung der Zeitgrenzen bei kurzfristigen Minijobs
- Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung
- Übergangsregelung wegen der Corona-Krise