Steuerermäßigung für Erschließungsmaßnahmen und Straßenreinigung?

Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz – EStG) hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 01.09.2021 Änderungen in allen offenen Fällen veröffentlicht:

Erschließungsmaßnahmen

Für Leistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Somit stellen der Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße keine Handwerkerleistung i. S. d. § 35a EStG dar.

Reinigung und Winterdienst bei Fahrbahn und Gehweg

Die Aufwendungen für Reinigung und Winterdienst der Straße fallen nicht unter die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Die Aufwendungen für Reinigung und Winterdienst des Gehwegs stellen dagegen begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen dar.