Ausfall von wertlosen Aktien und Anleihen nach dem 31.12.2019

Sowohl die steuerliche Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung erkennen den Ausfall von Aktien oder Anleihen als steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust an. Verluste aus dem Ausfall von Kapitalanlagen (die ab dem 1.1.2009 erworben wurden) können mit den Einkünften aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 20.000 € jährlich ausgeglichen werden.

Wichtig:

Wurden die ausgefallenen Kapitalanlagen in einem Depot bei der Bank gehalten, dann darf die Bank den Ausgleich mit anderen Kapitalerträgen nicht durchführen. Der Ausgleich kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgen.

Die Bescheinigungspflicht der Bank zu diesen Verlusten tritt erst ab dem 01.01.2022 ein.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn bei Ihren Kapitalanlagen Ausfälle vorliegen, damit wir diese Ausfälle in der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres miterfassen können.