Corona-Hilfen noch einmal verlängert und ausgeweitet!

Die Bundesregierung hat die wichtigsten Corona-Hilfen noch einmal bis 30.09.2021 verlängert. Sie wären eigentlich zum 30.06.2021 ausgelaufen. Mit der Verlängerung geht teilweise auch eine erneute Ausweitung der Förderung einher. Im Einzelnen ist insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Überbrückungshilfe III: Verlängerung bis 30.09.2021 (= „Überbrückungshilfe III Plus“)
  • Erhöhung der beihilferechtlichen Maximalbeträge: 12 Mio. € (wie bisher) aus Kombination von Kleinbeihilfe, De-Minimis-Verordnung sowie Fixkostenhilfe + 40 Mio. € aus „Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich“. In Summe beträgt der Maximalbetrag also 52 Mio. €.
  • Neustarthilfe: Verlängerung bis 30.09.2021 (= „Neustarthilfe Plus“) + Ausweitung auf je 1.500 € für die Monate Juli bis September (zuvor 1.250 €).
  • Restart-Prämie: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten (im Vergleich zum Mai 2021). Von den gestiegenen Personalkosten werden für den Juli 60%, für den August 40% und für den September 20% in Form eines Zuschusses ersetzt.
  • Anwalts- und Gerichtskosten: Maximaler Förderbetrag nun 20.000 € pro Monat, wenn sie im Rahmen einer insolvenzabwendenden Restrukturierung von Unternehmen anfallen.
  • Auflagen für große Unternehmen: Unternehmen, die den Schadensausgleich der ausgeweiteten Überbrückungshilfe III erhalten, dürfen keine Gewinne und Dividenden ausschütten. Das gilt auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien.