Versandhandel

Bei einem Kauf auf Probe im Versandhandel kommt der Kaufvertrag noch nicht mit der Zusendung der Ware, sondern erst nach Ablauf der vom Verkäufer eingeräumten Billigungsfrist oder durch Überweisung des Kaufpreises zu Stande. Erst zu diesem Zeitpunkt ist die Lieferung umsatzsteuerlich ausgeführt.

Bei einem Kauf mit Rückgaberecht ist dies aber anders. In diesem Fall ist bereits mit der Zusendung der Ware der Kaufvertrag zu Stande gekommen und die Lieferung ausgeführt.