Kasse – Entwarnung (aber nur vorläufig)!

Zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen hat der Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt. Hiernach müssen ab dem 01.01.2020 grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme eine Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) besitzen.

Wie bereits berichtet sind jedoch zurzeit noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich. Dem Vernehmen nach sind gerade einmal zwei solcher Sicherheitseinrichtungen (vorläufig) zertifiziert, so dass eine flächendeckende Ausstattung aller geschätzt 2,1 Mio. Kassen in Deutschland bis zum Ende des Jahres nicht realisierbar ist.

Auf die massiven Einwände der Verbände hat nun die Finanzverwaltung offensichtlich reagiert. Wie mehreren Stellungnahmen (u.a. des DIHK) zu entnehmen ist, wurde auf einer Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung Ende September 2019 nunmehr eine entsprechende Nichtaufgriffsregelung mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Das entsprechend angekündigte „offizielle“ Schreiben des BMF steht zwar noch aus, dennoch kann diese Meldung als gesichert gelten.

Damit ist zwar ein dringender Handlungsbedarf bis zum Jahresende obsolet – aber dennoch ist das Problem einer Kassenumrüstung bzw. –neuanschaffung nicht aus der Welt.

Es ist daher nach wir vor zu empfehlen, sich direkt an den Kassenhersteller zu wenden und eine entsprechende Möglichkeit der Aufrüstung des bestehenden Kassensystems auf den BSI-Standard anzufragen. Dieses ist insbesondere wichtig, um entscheiden zu können, ob für das bestehende Kassensystem eventuell eine Übergangsregelung bis 2022 greift. Wesentlich ist hierbei die Unterscheidung, wann die Kasse angeschafft wurde:

  • Die Anschaffung erfolgte nach dem 25.11.2010: Fragen Sie ihren Hersteller ob das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar ist? Falls ja, muss das System noch bis 01.01.2020 auf BSI-Zertifizierung umgerüstet werden. Falls nein, greift die Schonfrist bis 01.01.2023, d.h. das Kassensystem darf auch über den 31.12.2019 hinaus verwendet werden.
  • Die Anschaffung erfolgte vor dem 25.11.2010: Ist das Kassensystem auf BSI-Zertifizierung nachrüstbar muss diese bis zum 01.01.2020 erfolgen. Falls nein muss ab 01.01.2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist) verwendet werden.

Handlungsempfehlung: Nutzen Sie die gewährte Schonfrist! Die erforderlichen Maßnahmen dürfen jedoch nicht auf die lange Bank geschoben werden, vielmehr sollten die Betriebe rasch auf ihre Kassenhersteller zugehen, um gemeinsam passgenaue Sicherheitslösungen finden. Hierzu empfiehlt es sich, zu klären, ob das verwendbare Kassensystem aufrüstbar ist, einen Zeitplan für die Umstellung zu erstellen und die vorgenommenen Maßnahmen zu dokumentieren.