Marktstammdatenregister – Registrierungspflicht von Photovoltaikanlagen usw.

Das Marktstammdatenregister hat seinen Betrieb aufgenommen. Dies bedeutet nun, dass Anlagenbetreiber sich selbst und die Anlage, die sie betreiben, registrieren müssen. Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten und unabhängig vom Inbetriebnahmedatum.

Diese Pflichten gelten auch dann, wenn die Anlage bereits in einem anderen Register der Bundesnetzagentur registriert wurde.

Somit fallen unter die Registrierungspflicht auch Photovoltaikanlagen – egal wie groß oder klein. Zudem sind auch Stromspeicher registrierungspflichtig.

Sollten die Registrierungspflichten verletzt werden, kann es zur Kürzung der Vergütungsansprüche kommen.

Die Registrierung hat zu erfolgen unter:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR