Familienentlastungsgesetz

Gemäß einem derzeitigen Gesetzesentwurf plant die Bundesregierung ab 2019 Familien steuerlich zu entlasten. Damit sollen die entsprechenden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Es sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant:

  • Erhöhung Kindergeld ab Juli 2019 um 10 € je Kind
  • Erhöhung Kinderfreibetrag ab Veranlagungszeitraum 2019 auf 2.490 € je Elternteil (bisher 2.394 €), sowie erneute Anhebung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auf dann 2.586 €
  • Anhebung des Grundfreibetrags ab dem Veranlagungszeitraum 2019 auf 9.168 € (bisher 9.000 €), sowie erneute Anhebung ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auf dann 9.408 €

Insgesamt ergeben sich durch die geplanten Maßnahmen nach Schätzungen der Bundesregierung Entlastungeffekte im Umfang von fast 9,8 Mrd. €.