Die bereits von der Ampel-Koalition vorgeschlagene sog. „Frühstartrente“ wurde nunmehr endlich in einem ersten Referentenentwurf vom 21.07.2026 zur Einführung des Gesetzes veröffentlicht. Das Gesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 01.01.2027 in Kraft treten, die Förderung jedoch bereits rückwirkend ab dem 01.01.2026 gezahlt werden. Ziel des neuen Vorhabens ist der Vermögensaufbau bereits in jungen Jahren, um den „Zinseszinseffekt“ nutzen zu können und so für eine deutliche höhere Rente aus privater Anlage sorgen zu können. Die staatliche Rente allein wird gemäß den Äußerungen diverser Politiker und nach aktuellem Kenntnisstand nicht ausreichend sein, um den bisherigen Lebensstandard halten zu können.
Wie soll die neue staatliche Frühstartrente nun aber funktionieren?
- Für jedes Kind zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr wird monatlich ein Betrag von 10 € zur Verfügung gestellt, d.h. in Summe maximal 1.440 € pro Kind.
- Diese 10 € können gebündelt mit eventuelle Eigenbeiträgen in einen
- individuellen,
- kapitalgedeckten und
- privatwirtschaftlich organisierten Vertrag eingezahlt werden.
- Die Eigenbeiträge sind hierbei auf maximal 6.840 € pro Jahr gedeckelt.
- Begonnen wird mit dem Jahrgang 2020, d.h. den Kindern, welche dieses Jahr das 6. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden.
- Sofern kein privater Vertrag abgeschlossen wird, fließt das Geld in eine kollektive Anlage, welche durch die Deutsche Bundesbank verwaltet wird.
- Das Geld aus der kollektiven Anlage kann durch den Förderberechtigten bis zum 25. Lebensjahr abgerufen werden. Werden die Mittel nicht abgerufen, so fließen sie zurück in den Bundeshaushalt.
- Für die Standarddepotverträge gilt der Kostendeckel von 1 %