Die Bundesregierung plant ein großes Reformpaket für Steuern und Arbeitsrecht. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2027 schrittweise gelten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich derzeit noch um Entwürfe, die nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden müssen.
Hier sind die wichtigsten geplanten Änderungen auf einen Blick:
Wo Sie entlastet werden:
- Höhere Freibeträge: Der Grundbetrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen, soll bis 2028 in zwei Schritten auf 12.900 Euro steigen. Auch der Freibetrag für Kinder wird erhöht.
- Mehr Kindergeld: Das Kindergeld soll bis 2028 stufenweise auf 272 Euro pro Monat steigen.
- Höhere Werbungskostenpauschale: Für Angestellte soll die Pauschale für Arbeitsmittel und Fahrtkosten ohne Nachweis von 1.230 Euro auf 1.430 Euro steigen.
- Entlastung bei der Steuerkurve: Bei mittleren Einkommen soll die Steuer langsamer ansteigen. Der Spitzensteuersatz greift erst etwas später – ab einem Einkommen von 70.600 Euro.
Wo neue Belastungen drohen:
- Höhere Steuern bei Spitzenverdienern: Die sogenannte Reichensteuer soll verschärft werden. Der erhöhte Satz von 45 Prozent soll bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro greifen, ab 280.000 Euro steigt der Steuersatz sogar auf 47 Prozent.
- Minijobs werden teurer: Für Arbeitgeber soll sich die Pauschalsteuer für Minijobber von 2 Prozent auf 5 Prozent erhöhen.
- Weniger Steuerbonus für Handwerker: Der direkte Abzug von der Steuer für Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent sinken. Dadurch sparen Sie pro Jahr maximal noch 900 Euro statt bisher 1.200 Euro.
Wichtige Änderungen im Arbeitsrecht:
- Mehr Flexibilität bei Befristungen: Verträge ohne sachlichen Grund sollen künftig für bis zu 4 Jahre (statt bisher 2 Jahre) abgeschlossen und bis zu sechsmal verlängert werden können.
- Vorteile bei Jobwechsel: Abfindungen sollen steuerlich gefördert werden, wenn Sie nach dem Verlust des Arbeitsplatzes schnell eine neue Stelle antreten.
- Strengere Regeln bei Krankheit: Die telefonische Krankschreibung soll wieder abgeschafft werden. Zudem soll die Krankmeldung per ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag zur Pflicht werden.
Hinweis: Es ist davon auszugehen, dass sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch umfangreiche Änderungen ergeben werden; Sie sollten daher jetzt noch keine voreiligen geschäftlichen oder privaten Entscheidungen treffen. Ich beobachte das Verfahren aufmerksam und unterstütze Sie gerne frühzeitig bei einer individuellen Vorausplanung für die kommenden Jahre.