Sozialversicherungsrechengrößen 2026

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Es gelten bundeseinheitlich folgende Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen:

Werte in €bundeseinheitlich
Allgemeine Rentenversicherung 
monatlich8.450,00
jährlich101.400,00
Knappschaftliche Rentenversicherung 
monatlich10.400,00
jährlich124.800,00
Arbeitslosenversicherung 
monatlich8.450,00
jährlich101.400,00
Kranken- und Pflegeversicherung 
monatlich5.812,50
jährlich69.750,00

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 6.450 € monatlich bzw. 77.400 € jährlich erhöht.

Daneben wurde auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung mit monatlich 3.955 € (bundeseinheitlich) und somit jährlich 47.460 € (bundeseinheitlich) erhöht. Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Beachten Sie: Die Rechtskreistrennung in „Ost“ und „West“ ist bereits seit dem 01.01.2025 entfallen.