Digitale Steuerbescheide

Entgegen der ursprünglichen Ankündigung werden die Änderungen bei den digitalen Steuerbescheiden erst ab dem 01.01.2027 greifen. Geplant war dies bereits zum 01.01.2026, aber der Neuentwurf sieht nunmehr eine Verschiebung um 1 Jahr vor.

Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass aus der bisherigen aktiven Zustimmung zum digitalen Bescheidversand ein aktiver Widerspruch von Nöten sein wird, da ein sog. „Option-Out Modell“ eingeführt werden soll.

Dies bedeutet, dass zukünftig der digitale Steuerbescheid verpflichtend sein wird, es sei denn, es wird aktiv widersprochen. Für diesen Widerspruch gibt es keine Frist, d.h. er kann jederzeit gestellt werden, gilt aber jeweils erst mit Wirkung für die Zukunft.