Änderungen Schwarzarbeitsbekämpfung

Im bereits am 13.11.2025 verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ wurden 2 neue Branchen in die Sofortmeldung Schwarzarbeit aufgenommen:

  1. Das Friseurhandwerk inkl. Barbershops
  2. Die Kosmetikbranche

Wichtig

Für beide Branchen sind somit ab dem 01.01.2026 die Sofortmeldungen „Schwarzarbeit vermeiden“ abzugeben.

Für die Sofortmeldung gilt keine Karenzzeit! Sie ist zwingend spätestens mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses abzugeben.