Änderungen in der Abgabenordnung

E-Sport

In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke soll der E-Sport aufgenommen werden.

Zeitnahe Mittelverwendung

Die Freigrenze zur Pflicht der zeitnahen Mittelverwendung soll von bisher 45.000 € auf 100.000 € angehoben werden.

PV-Anlagen als steuerlich unschädliche Betätigung

Das Betreiben einer PV-Anlage soll unschädlich werden und nicht mehr bei der Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb berücksichtigt werden.

Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Die Freigrenze soll von aktuell 45.000 € auf 50.000 € angehoben werden.

Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen

Die Freigrenze für sportliche Veranstaltungen soll ebenfalls von aktuell 45.000 € auf 50.000 € angehoben werden.

Verzicht auf Anhörung in bestimmten Fällen

Derzeit ist eine Anhörung durchzuführen, wenn die in der Steuererklärung erklärten Daten von den vorliegenden elektronischen Daten der Mitteilungspflichtigen abweichen. Bei Prüfungen wurde festgestellt, dass die Daten in keinem Fall fehlerhaft waren. Daher soll in diesem Fall auf die Anhörung verzichtet werden.