Arbeitnehmersparzulage

Bislang haben Arbeitnehmer nur dann einen Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage, wenn ihre Einkommensgrenze je nach Anlageform entweder 20.000 € (z.B. bei Fondsparen) oder 17.900 € (z.B. beim Bausparen) nicht übersteigt. Ab dem Jahr 2024 werden die Grenzen vereinheitlicht und deutlich erhöht. Anspruchsberechtigt sind dann Arbeitnehmer, deren Einkommen 40.000 € nicht übersteigt (bei Zusammenveranlagung 80.000 €). Damit dürfte sich der Kreis der anspruchsberechtigten Bürger um mehrere Millionen erhöhen.

Die maximale Arbeitnehmersparzulage beträgt für Alleinstehende 123 € (bei Ehegatten max. 246 €).