Gesetzgebung: Zweites Entlastungspaket

Kabinettsbeschluss

Am 27.04.2022 hat die Bundesregierung ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Die folgenden Maßnahmen sollen in das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 aufgenommen werden.

Über die weitere Entwicklung bezüglich der Gesetzgebung werden wir Sie weiterhin informieren.

Energiepreispauschale (EPP)

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll eine einmalige Energiepreispauschale i. H. v. 300 € ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale steht zu:

  • Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständige Arbeit)
  • Arbeitnehmer/innen, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen (Steuerklassen I bis V oder geringfügig Beschäftigte).

Kinderbonus 2022

Wegen der gestiegenen Energiepreise soll ein Kinderbonus gewährt werden. Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 € erhöht. Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.