E-Bike-Leasing: Anpassung Abrechnung Versicherungsleistungen

Anbieter von E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer haben bisher Versicherungsbeiträge (z.B. Kasko-Versicherung) üblicherweise mit Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Aufgrund geänderter Vorgaben der Finanzverwaltung ändert sich dies zum 01.01.2022. Die Versicherungsbeiträge werden dann i.d.R. ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.  Der Rechnungsbetrag vermindert sich also.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber, welche die Versicherungsbeiträge vollständig für den Arbeitnehmer übernommen haben, ändert sich dadurch im Ergebnis jedoch nichts. Dem reduzierten Rechnungsbetrag, steht ein geminderter Vorsteueranspruch gegenüber. Die Lohnumwandlung des Mitarbeiters ist unverändert.