Ermäßigter Steuersatz für Gaststätten und Co.

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für zubereitete Speisen über den 30.06.21 hinaus bis zum 31.12.22 verlängert worden.

Achtung: Nach wie vor gilt die Ermäßigung des Steuersatzes jedoch nicht für Getränke!