Mindestlohn 2021

Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 9,35 € und wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Zum 01.01.2021 erfolgt eine erneute turnusmäßige Festlegung. Gemäß dem Beschluss der Bundesregierung wird der Mindestlohn für die nächsten zwei Jahre in folgenden Schritten erhöht:

  • ab dem 01.01.2021: 9,50 €
  • ab dem 01.07.2021: 9,60 €
  • ab dem 01.01.2022: 9,82 €
  • ab dem 01.07.2022: 10,45 €

Insgesamt steigt der Mindestlohn also bis Mitte 2022 um 11,8 %.

Die 2020 neu eingeführte Mindestausbildungsvergütung (sog. „Azubi-Mindestlohn“) wird zum 01.01.2021 ebenfalls erhöht. Sie steigt von bisher 515 € auf 550 € im ersten Lehrjahr.

Auch für das Jahr 2020 bleiben aber bestimmte Personengruppen weiterhin vom Anwendungsbereich des Mindestlohns ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich z.B. um

  • Ehrenamtlich tätige Personen
  • Jugendliche unter 18 Jahre, wenn sie keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen
  • Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate bei Aufnahme einer Tätigkeit
  • Praktikanten bei schulisch- oder hochschulisch erforderlichen Praktika (bzw. bei freiwilligen Orientierungs-Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten)

Vorsicht bei Mini-Jobbern!

Mini-Jobber, die zum Mindestlohn geringfügig beschäftigt sind („450 €-Job“), stehen ihren Arbeitgebern wegen der Anhebung des Mindestlohns ab dem Jahr 2021 zunächst jeden Monat eine knappe Stunde weniger zur Verfügung. Zum 01.07.2021 wird sich wegen der schrittweisen Erhöhung des Mindestlohns die Höchstarbeitszeit dann noch einmal reduzieren. Nehmen Sie daher den Jahreswechsel zum Anlass, die monatliche Arbeitszeit bei solchen 450 €-Beschäftigten zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Anderenfalls kann es durch die Anhebung des Mindestlohns dazu kommen, dass die Beschäftigung in die sozialversicherungspflichtige Gleitzone rutscht.

Änderungen bei einigen Branchen-Mindestlöhnen

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zum 01.01.2021 auch einige Branchen-Mindestlöhne erhöht. Dies betrifft z.B.:

  • Schornsteinfeger: 13,80 € (bisher: 13,20 €)
  • Dachdecker: 12,60 € (bisher: 12,40 €)

Im Laufe des Jahres 2021 werden die Mindestlöhne außerdem bei weiteren Branchen erhöht. Hierunter fallen z.B. Pflegekräfte.