Organisatorischer Handlungsbedarf

Vor dem 1.7.2020 ist sicherzustellen, dass ab 1.7.2020 Programme, Stammdaten, Verträge usw. den neuen USt-Sätzen von 16 % bzw. 5 % entsprechen.

So müssen u.a. angepasst bzw. upgedatet werden:

  • Preislisten, Kataloge, Flyer
  • Bestell-Software
  • Online-Vertrieb – Preisangaben
  • Fakturierungsprogramme
  • Elektronische Kassensysteme
  • Rechnungswesen-Software

Hierzu unterstützen wir Sie mit einer eigenen umfangreichen „Checkliste zur Mehrwertsteuer-Senkung – Handlungsbedarf in 7 Bereichen“.

Dies erhalten Sie bei uns auf Nachfrage.